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Hygiene- und Verhaltenvorschriften gelten auch bei der Öffnung im Fußball weiter

Liebe Mitglieder, liebe Trainer, liebe Spieler, liebe Eltern,

nach der langen fußballfreien Zeit sind nun wieder Öffnungen für die Sportvereine und damit auch für den TV Angermund möglich. Insbesonderedie Kinder können wieder trainieren und auch für die Spieler ab 15 Jahre sind weitere Öffnungen ab dem 22.03.2021 in Sicht. Das Ganze erfolgt aber weiterhin unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Regeln, da wir weiterhin mit hohen Inzidenzen leben und weiter rechnen müssen.

Die neue Corona-Schutzverordnung https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf sieht Lockerungen in Abhängigkeit vom Datum und der regionalen Inzidenz-Zahl von Düsseldorf vor https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/zahlen-fakten.

Die ab dem 08.03.2021 gültige Corona-Schutzverordnung regelt unter §9 Sport dazu das Folgende:

(1)    Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport 

  1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
  2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
  3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren

zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.  Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Danach ist das Gruppentraining für die Jugendmannschaften mit Kindern bis einschließlich 14 Jahre wieder möglich. Alle Spieler ab 15 Jahre können nur gemäß Punkt 1. oder 2. individuell trainieren. Ab dem 22.03.2021 sind weitere Lockerungen bei einer Inzidenz kleiner 100 möglich, die dann verkündet werden. Auf dieser Grundlage gilt bis auf weiteres für unseren TV Angermund das Folgende:

Unsere Bezirkssportanlage wird ab dem 08.03.2021 unter Beachtung der neuen Regelungen in der Corona-Schutzverordnung von Montag bis Freitag wieder geöffnet. Am Wochenende bleibt die Anlage geschlossen. Die Öffnung erfolgt allerdings nur mit Einschränkungen, die wir Euch/Ihnen mit diesem Leitfaden darstellen.

Allgemeine Grundsätze:

  1. Bei minderjährigen Spielern bestätigen alle Erziehungsberechtigten nochmals schriftlich einmalig vor Beginn des ersten Trainings an dem teilgenommen wird, dass sein Kind am Training teilnehmen darf.
  2. Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte der Spieler zuhause bleiben bzw. einen Arzt aufsuchen. Sollte jemand mit diesen Symptomen zum Training kommen, ist der Trainer berechtigt, die Teilnahme dieses Spielers am Training zu verweigern.
    1. Husten
    2. Fieber
    3. Atemnot
    4. Sämtliche Erkältungssymptome
  3. Die Basishygiene-Maßnahmen sowie die Verhaltensregeln beim Training werden vor dem ersten Training den Spielern über die vorhandenen Kommunikationskanäle wieder mitgeteilt. Zu diesen Maßnahmen gehören:
    1. Gründliches Händewaschen
    2. Hände- und Flächendesinfektion
    3. Husten- sowie Nieshygiene
    4. Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern (außerhalb des Trainings)

Die folgenden Verhaltensregeln müssen für den Trainingsbetrieb unbedingt und zwingend eingehalten werden. Es muss sichergestellt sein, dass die jeweilig gültigen Regelungen eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die maximale Zahl der Spieler und der Abstand zwischen den Mannschaften bzw. Personengruppen. Auch sollen Trainer auf dem Sportplatz andere Trainierende, die gegen die gültigen Regeln verstoßen, auf die Einhaltung hinweisen und ggf. des Platzes verweisen, wenn dies nicht geschieht.

  1. Die Mannschaften sollten nach Möglichkeit zeitlich versetzt mit dem Training beginnen. Selbstverständlich sollte das Training dann auch 15 Minuten vor der eigentlichen Schlusszeit enden.
  2. Die Spieler und Trainer müssen eigenständig zum Training an- und abreisen (keine Fahrgemeinschaften) und bereits umgezogen zum Platz kommen. Das Benutzen der Umkleidekabinen und Duschen ist verboten und somit nicht möglich! Alle Kabinen incl. der Schiedsrichterkabine bleiben geschlossen. Dem Trainer ist es aber erlaubt, die für das Training notwendigen Materialen aus der Kabine zu holen.
  3. Die Spieler treffen sich am Platz möglichst in einem Zeitfenster von 15 Minuten vor Beginn des Trainings. Beim Treffen und dem Betreten der Anlage ist ein Mundschutz zu tragen, der zum Training abgenommen werden darf. Innerhalb dieser 15 Min. können die Spieler den Platz betreten und müssen sich sofort die Hände desinfizieren. Der Verein wird für eine ausreichende Menge an Desinfektionsmittel sorgen und am Eingang bereitstellen. Spieler, die zu spät kommen, müssen die Hygienemaßnahmen selbstverständlich eigenständig durchführen.
  4. Das ausgeschilderte Einbahnstraßensystem am Sportplatz ist zu beachten. Wenn das Tor geschlossen ist, ist der ausgeschilderte Eingang links vom Tor zu nutzen. Der Ausgang ist dann die ebenfalls ausgeschilderte Tür der Toranlage. Der Zugang zum Platz erfolgt über den Weg zwischen den neuen Kabinen und dem roten Platz. Der Platz wird über den roten Platz verlassen, damit Begegnungen vermieden werden. Fahrräder dürfen nicht im Zwischengang am Zaun des roten Platzes abgestellt werden, sondern an den Fahrradständern vor dem Clubhaus. Der Zugang zum Platz erfolgt bei den Spielern die mit dem Fahrrad kommen wie beschrieben. Der Ausgang für die Fahrradfahrer erfolgt über den zweiten Ausgang Richtung Clubhaus/Gaststätte zu den Fahrradständern.
  5. Der Trainer hat in geeigneter Form zu dokumentieren, welche Spieler, ggf. welche Begleitperson, am Training teilgenommen hat bzw. anwesend war. Dies kann eine Exceltabelle, SpielerPlus, TEAMPUNKT oder eine Anwesenheitsliste in Papierform sein. Die Listen müssen mindestens 3 Wochen beim jeweiligen Trainer aufbewahrt werden.
  6. Begleitpersonen sind am Platz nicht erlaubt. Sollte es aus bestimmten Gründen notwendig sein, dass Begleitpersonen auf den Platz müssen, haben diese sich online über den am Zaun ausgehängten QR-Code Link Gastzugang oder per Formular zu registrieren Formular und Briefkasten sind am Zaun vom roten Platz zu finden. Für Mitglieder des TV Angermund gibt es die verkürzte Form der Erfassung über diesen Link Mitglied. Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahre dürfen von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Begleitpersonen müssen sich registrieren, wenn sie nicht in den Trainingslisten erfasst werden. Zudem haben Begleitpersonen auf dem Weg zu Platz und auf der Anlage dauerhaft einen Mundschutz zu tragen.
  7. Für den Fall, dass Mannschaften parallel trainieren beschränkt sich jede Mannschaft auf eine Spielhälfte bzw. ein Viertel und hält den vorgeschriebenen Abstand von 5 Metern zu der anderen Mannschaft bzw. Personengruppe ein. Ein Kontakt zwischen den Mannschaften und Personengruppen ist zu unterbinden. Grundlage ist der aktuelle Trainingsplan. Die Trainer werden gebeten durch das Setzen von Hütchen die Abstände von 5 Metern zu gewährleisten.
  8. Die Trainer müssen jederzeit einen Mundschutz und Handschuhe griffbereit haben, um diese bei Verletzungen zu nutzen und so Erste Hilfe zu leisten.
  9. Die Klinken der Ballräume/Kabinen müssen sofort nach dem Benutzen desinfiziert werden, auch hier wird in jedem Fall ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
  10. Alle Spieler bringen Ihre eigenen Trinkflaschen mit. Diese müssen gut erkennbar personalisiert sein. Die Trinkflasche eines Mitspielers oder Trainers zu benutzen ist untersagt.
  11. Nach dem Training verlassen die Spieler zügig den Platz und die Anlage, nachdem sie sich erneut die Hände desinfiziert haben. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten wird. Alle benutzen Trainingsmaterialien mit Ausnahme der Bälle müssen beim Wegräumen desinfiziert werden.
  12. Die Gästetoiletten sind geöffnet und dürfen nur einzeln benutzt werden. Nach dem Toilettengang müssen Hände desinfiziert werden.

Alle diese Maßnahmen hören sich kompliziert an, sind aber mit etwas Mühe umsetzbar. Dass die Vorgaben eingehalten werden, ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass wir nun sukzessive wieder trainieren können und es ist unser Beitrag zu verhindern, dass wir zu einem Lockdown zurückkehren müssen. Deshalb bitten wir euch, uns umgehend mitzuteilen, ob ihr das Training mit diesen Maßgaben aufnehmen wollt.

Deshalb hoffen wir auf eure Einsicht und kooperative Mitarbeit.

Der zuständige Hygieneschutzbeauftragte des Vereins ist Wolfgang Richter. Bei Fragen ist er unter der Telefon-Nr. 0175/3470751 oder der Mailadresse wolfgang.richter@tv-angermund.de zu erreichen. Auch die Fußball-Obleute stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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